allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB´s)

1. Gegenstand des Vertrages

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der K30 Consulting & MediaService Ltd. vertreten durch den Geschäftsführer Ian-W. Graham, nachfolgend in Kurzform „Agentur“ genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Kunde“ genannt. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden von der Agentur nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.

  • Alle Vereinbarungen, die zwischen der Agentur und dem Kunde zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen Agentur die Kosten hierfür der Kunde.
  • Die Agentur haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden.
  • Die Agentur haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Anregungen, Ideen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe. Die Agentur haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  • Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. 
  • Die Agentur erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Direktmarketing, Direktwerbung, EDV-Leistungen für Privatkunden, Full-Service-Werbeagentur, Vermittlungsagentur für Privatkunden zwecks Haus und Garten. Eine detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergeben sich aus den Angeboten, Ausschreibungsunterlagen, Briefings, Projektverträgen, deren Anlagen (AGB ́s) und Leistungsbeschreibungen der Agentur.  

2. Vertragsbestandteile und Änderungen des Vertrags

  • Grundlage für die Agenturarbeit und Vertragsbestandteil ist neben dem Projektvertrag und seinen Anlagen das vom Kunden der Agentur auszuhändigende Briefing. Wird das Briefing vom Kunden der Agentur mündlich oder fernmündlich mitgeteilt, so erstellt die Agentur über den Inhalt des Briefings ein Re-Briefing, welches dem Kunden innerhalb von zweiundsiebzig Stunden nach der mündlichen oder fern-mündlichen Mitteilung übergeben wird. Dieses Re-Briefing wird verbindlicher Vertragsbestandteil, wenn der Kunde diesem Re-Briefing nicht innerhalb von zweiundsiebzig Stunden widerspricht. Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und / oder seiner Bestandteile bedarf der Schrifform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.
  • Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Agentur, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen die Agentur resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten. 

3. Urheber- und Nutzungsrechte

  • Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von der Agentur im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Diese Übertragung der Nutzungsrechte gilt, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist und gilt für die vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei der Agentur.
  • Nach Beendigung des Vertrages verbleiben alle Nutzungsrechte bei der Agentur. Es sei denn, in einem separaten Agenturvertrag wird ausdrücklich eine andere Form der Nutzungsrechte über das Vertragsende hinaus definiert.
  • Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt und verbleiben bei der Agentur. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
  • Die Agentur darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen Agentur und Kunde ausgeschlossen werden.
  • Die Arbeiten der Agentur dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht der Agentur vom Kunden ein zusätzliches Honorar in mindestens der zweieinhalb fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.
  • Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung der Agentur.
  • Über den Umfang der Nutzung steht der Agentur ein Auskunftsanspruch zu. 


4. Vergütung

  • Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung, Preise auf unsere Webseiten gelten unter Vorbehalt und gelten erst ab Auftragserteilung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von fünf Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig, bei Anschaffungen für den Kunden wird die Zahlung per Vorkasse fällig. Aufträge unter einem Wert von 5000,00 Euro sind sofort zu begleichen, Zahlungsvereinbarungen finden Sie immer auf alle Geschäftsunterlagen (Aufträge / Rechnungen), nachfolgende Aufträge werden erst bei vollständiger Bezahlung durchgeführt!
  • Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Agentur ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von zehn Prozent über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes zu. Für die Aufgabe einer schriftlichen Zahlungserinnerung berechnen wir neun Euro und neunzig Cent Mahnkosten. Bei Zahlungsverzug nach dreißig Tage wird ein Anwalt oder Inkassounternehmen beauftrag, jegliche Kosten fallen dem Kunden zu lasten. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.
  • Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann die Agentur dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten der Agentur verfügbar sein.
  • Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und Dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändern, werden der Agentur alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und die Agentur von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.
  • Bei einem Rücktritt des Kunden von einem Auftrag vor Beginn des Projektes, berechnet die Agentur dem Kunden folgende Prozentsätze vom ursprünglich vertraglich geregelten Honorar als Stornogebühr: bis zwei Wochen vor Beginn des Auftrages dreißig Prozent, ab zwei Wochen vor Beginn des Auftrags fünfunddreißig Prozent.
  • Alle in Angeboten und Aufträgen genannte Preise und die daraus resultierend zu zahlende Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe. 
  • Provisionsvereinbarungen mit Agenturen und Dritte sind höchstens mit 15% Provision zu veranschlagen.


5. Zusatzleistungen 

Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung. 


6. Geheimhaltungspflicht der Agentur

Die Agentur ist verpflichtet, alle Kenntnisse die sie aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter, als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten. 


7. Pflichten des Kunden

  • Der Kunde stellt der Agentur alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten, Fotos und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden von der Agentur sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und werden nach Beendigung des Auftrages an den Kunden zurückgegeben.
  • Der Kunde wird im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt Auftragsvergaben an andere Agenturen oder Dienstleister nur nach Rücksprache und im Einvernehmen mit der Agentur erteilen.
  • Falls die vom Kunden gestellten Daten nicht den Vorgaben der Agentur entsprechen, werden diese nicht für den Druck aufbereitet , hier erfolgt telefonische Rücksprache mit dem Kunden. Dies gilt ins besondere für Dateien die auf RGB-Farbbasieren oder CMYK-Farbprofile beinhalten, Dateien mit geringer Auflösung und PDF-Dateien mit nicht eingebetteten Schriften. Etwaige Farbabweichungen beispielsweise Einbußen bei der Qualität des Endproduktes können nicht beanstandet werden. Ein gesamter Farbauftrag von über dreihundert Prozent kann ein negatives Druckergebnis zur Folge haben. Dies ist ebenfalls kein Beanstandungsgrund. 

8. Lieferung & Gefahrenübergang

  • Die Agentur haftet allerdings nicht für die Einhaltung dieser Liefertermine, es sei denn, ein solcher Termin wurde dem Kunden in der Auftragsbestätigung ausdrücklich zugesichert. In diesem Fall beschränkt sich die Ersatzpflicht des Auftragnehmers auf die Höhe des Auftragswertes.
  • Lieferzeiten liegen zwischen einem und drei Tage in der Regel, hierfür übernehmen wir keine Haftung.
  • Die Lieferfrist verlängert sich für alle Fälle höherer Gewalt um die Zeit, die das Hindernis besteht. Als höhere Gewalt gelten vor allem Streik, Betriebsstörungen – insbesondere Störungen in den Datenleitungen – soweit diese Hindernisse nachweislich auf die Lieferung der Ware von wesentlichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn das Hindernis bei einem der Vertragspartner der Agentur eintritt. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht vom Auftragnehmer zu vertreten, wenn sie während seines bereits bestehenden Verzugs eintreten. 

9. Gewährleistung und Haftung der Agentur

  • Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch die Agentur erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Die Agentur ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, wenn die Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch die Agentur beim Kunden hat unverzüglich nach bekannt werden in schriftlicher Form zu erfolgen.
  • Erachtet die Agentur für eine durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit der Agentur die Kosten hierfür der Kunde.
  • Die Agentur haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden.
  • Die Agentur haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Anregungen, Ideen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.
  • Die Agentur haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung der Agentur wird in der Höhe beschränkt auf den einmaligen Ertrag der Agentur, der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt.
  • Die Haftung der Agentur für Mangelfolge-schäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und in dem Maße, wie sich die Haftung der Agentur nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt. 

10. Beanstandungen / Reklamationen

  • Beanstandungen müssen immer auf schriftlichen Wege erfolgen per Fax oder Einschreiben. Die Nachweispflicht ist notwendig für die Weiterverarbeitung und zur Nachkontrolle der Qualität, ohne die können wir Ihnen keine Erstattung, Nachlässe oder Schadensansprüche gewährleisten.
  • Bei Druckaufträge jeglicher Art beträgt die Beanstandungsfrist vierundzwanzig Stunden, zudem ist §7 Punkt 3 unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen zu beachten. Über zehn Prozent des Auftragsvolumens muss hierbei Mängel vorweisen, ansonsten besteht kein Beanstandungsanspruch. Zur Nachweispflicht benötigen wir Materialmuster mindestens fünfzig Prozent des Auftrages von Ihnen. Die Versandkosten übernehmen Sie als Kunde, unfreie Sendungen werden von uns verweigert.
  • Bei Verteilungen von Flyer, Prospekten oder ähnliches beträgt die Beanstandungsfrist zweiundsiebzig Stunden. Über zehn Prozent des Auftragsvolumens muss hierbei Mängel vorweisen, ansonsten besteht kein Beanstandungsanspruch. Zur Nachweispflicht benötigen wir Fotodokumentation mit mindestens fünf Fotos und mindestens fünfzehn Adressen von Ihnen.
  • Fristen für allgemeine Dienstleistungen liegen bei vierundzwanzig Stunden. Zur Nachweispflicht benötigen wir Fotodokumentation mindestens fünf Fotos von Ihrer Beanstandung.
  • Folgeaufträge erfolgen erst bei hundertprozentiger Zahlungseingang, diese können nicht beanstandet werden. 

11. Verwertungsgesellschaften

  • Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen. Werden diese Gebühren von der Agentur verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese der Agentur gegen Nachweis zu erstatten zuzüglich fünf Prozent. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.
  • Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Agenturrechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Kunde zuständig und selbst verantwortlich. 

12. Leistungen Dritter 

Von der Agentur eingeschaltete Freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der Agentur. Der Kunde verpflichtet sich, diese im Rahmen der Auftragsdurchführung von der Agentur eingesetzte Mitarbeiter, im Laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden zwölf Monate ohne Mitwirkung der Agentur weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen. 

13. Arbeitsunterlagen und elektronische Daten 

Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten der Agentur angefertigt werden, verbleiben bei der Agentur. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. Die Agentur schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc. 

14. Media-Planung und Media-Durchführung

  • Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung besorgt die Agentur nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Ein bestimmter werblicher Erfolg schuldet die Agentur dem Kunden durch diese Leistungen nicht.
  • Die Agentur verpflichtet sich, alle Vergünstigungen, Sonderkonditionen und Rabatte im Sinne des Auftraggebers bei der Media Schaltung zu berücksichtigen. 
  • Bei umfangreichen Media-Leistungen ist die Agentur nach Absprache berechtigt, einen bestimmten Anteil der Fremdkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen und die Einbuchung bei den entsprechenden Medien erst nach Zahlungseingang vorzunehmen. Für eine eventuelle Nichteinhaltung eines Schalttermins durch einen verspäteten Zahlungseingang haftet die Agentur nicht. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen die Agentur entsteht dadurch nicht. 

15. Vertragsdauer, Kündigungsfristen 

Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Er wird für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Eine Kündigung bedarf der Schriftform. 

16. Streitigkeiten

Kommt es im Laufe oder nach Beendigung eines Auftrages zu einem Streitfall bezüglich des beauftragten Projektes, so ist vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein außergerichtliches Mediationsverfahren zu durchlaufen. Bei Streitigkeiten in Fragen der Qualitätsbeurteilung oder bei der Höhe der Honorierung werden externe Gutachten erstellt um möglichst eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Kosten hierfür werden vom beauftragten des Gutachters gezahlt. 

17. Widerrufsrecht

  • Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
  • Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (K30 by Ian-W. Graham, E-Mail: info@k30medien.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür unser Muster-Widerrufsformular auf unsere Webseiten verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
  • Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
  • Die Folgen falls Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
  • Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.
  • Das Widerrufsrecht besteht nicht bei den folgenden Verträgen / Dienstleistungen: Verträge zur Lieferung von Waren (Druckartikel), die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Dies betrifft alle Produkte aus Drucksegment:
    • Aufkleber, Blöcke, Bonusmailing, Briefbogen, Briefhüllen, Broschüren, Displays (Aufsteller), Druckbogen, Flyer, Folder, Folienbeschriftungen, Gastro- & Hotelartikel, Hardcover, Hefte, Kalender, Keilrahmenbilder, Klappkarten, Klebebindungen, Kreuzmailing, Magnete, Mappen, Magazine, Messebedarf wie Kugelschreiber, Feuerzeuge und ähnliches, Plakate, Planen, Postermailer, Postkarten, Schilder, Roll-Up-Displays, Tapete, Textilien, Tischplaner, Visitenkarten, Werbetechnik usw.

18. Schlussbestimmungen

  • Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
  • Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
  • Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftsbezeichnung ist der Sitz der K30. Die Agentur ist berechtigt, auch im allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
  • Unsere Versicherungsagentur ist die andsafe Aktiengesellschaft AG, Sitz in 48159 Münster, Deutschland.
  • Es können auch abweichende Bedingungen je nach Dienstleistung erfolgen, diese können Sie unter die jeweiligen Webseiten oder bei Vertragsabschluss einsehen.
  • Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.